1. Anreise / Abreise
    Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis
    spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten
    hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
    Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
    Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
    Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter
    oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)
    Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
    Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
  3. Bezahlung
    Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
    Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist sofort
    nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
    14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen
    nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
    Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
    Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.
  4. Rücktritt
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
    Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
    entstandenen Schadens verpflichtet:
  • Stornierung: Bis 30 Tage vor Anreise kostenlos. Bis 14 Tage vor Anreise 25%.
    Bei einem Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
    Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
    werden verrechnet.
    Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
    gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
  1. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
    Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
    Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
    unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
    Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der
    Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
    Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
    Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
    ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
    des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
    seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
    beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
    die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
    Küchenschränken zu lagern.
  2. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
    Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
    werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  3. Haftung
    Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
    Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
    Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
    unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
    Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
    der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
    Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
    ist ausgeschlossen.
    Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
    Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
    Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
  4. Schlussbestimmungen
    Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
    100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
    Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
    sind.
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
    oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
    Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
    Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.